Für unsere Partner-Angebote von E-Adventures
Allgemeine Reisebedingungen für Fahrradtouren und Fahrtechnik Trainings
1.1 Vertragspartner
E-Adventures Inhaber: Armin Trillsam Ofen 39b, 4963 St. Peter am Hart
2. Zustandekommen der Geschäftsbeziehung
2.1 Der Tour- (und allenfalls Fahrradmiet-)vertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von zustande. Die diesbezüglichen Teilnahmebedingungen gelten für die Vertragspartner als verbindlich. E-Adventures erkennt die Geschäftsbeziehung ohne eine vor Fahrtantritt gesondert zu unterschreibende Mietvereinbarung / Haftungsverzicht nicht an.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen Tourbeschreibung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
3.2 E-Adventures behält sich vor, die Tour, insbesondere die Tourroute und damit die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. E-Adventures wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.
4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Die Teilnahme an den Fahrradtouren ist mit geländetauglichen E-Mountainbikes aller Marken, die den Ansprüchen der jeweiligen Tour entsprechen, möglich.
4.2 Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Tour das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4.3 Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrrad an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und den von E-Adventures vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. E-Adventures und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
4.4 Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. E-ADVENTURES und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
5. Fahrradmiete
5.1 Bei sämtlichen Touren ist die Miete von Fahrrädern („E-Bikes“) möglich. Die Reservierung des Fahrrades hat gleichzeitig mit der Anmeldung zur Tour zu erfolgen. Das gemietete Fahrrad darf nur zur Teilnahme an der gebuchten Tour verwendet werden.
5.2 Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder der Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen.
5.3 Das E-Bike entspricht dem in der Mietvereinbarung aufgeführten Modell. Bilder und Beschreibungen der E-Bikes auf www.e-adventures.at sind maßgeblich für die verfügbaren Mietfahrzeuge. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um die eigentlichen Mietfahrzeuge.
6. Haftung
6.1 Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil.
6.2 Die Haftung von E-Adventures wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tour- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch E-Adventures weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
6.3 Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine gesonderte Erklärung über die Haftungsbeschränkung abgibt.
6.4 Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass ohne akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsverzicht E-ADVENTURES berechtigt ist, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
6.5 Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung von E-Adventures oder des Tourguides ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall E-Adventures und den Tourguide schad- und klaglos zu halten.
7. Bezahlung
7.1 Der Teilnehmer überweist unaufgefordert binnen 7 Tagen den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für allfällig gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf das Konto von E-Adventures.
7.2 Erfolgt innerhalb der in Punkt 7.1. angegebenen Zahlungsfrist keine Zahlung, so ist E-Adventures dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
8. Rücktritt und Vertragsübertragung
8.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Tourpreises folgende Stornogebühren berechnet: » Keine Stornogebühr bei Rücktritt ab Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn der Tour, » 50 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Tour, » 100 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn der Tour oder unangekündigtem Nichterscheinen.
8.2 Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei E-Adventures. E-Adventures ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden.
8.3 Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung EADVENTURES in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand.
9. Tourabsage
9.1 E-Adventures behält sich das Recht vor, die Tour aus Gründen höherer Gewalt, die nicht im Verantwortungsbereich von E-Adventures liegen, spätestens zwei Tage vor geplantem Tourstart zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann E-ADventures die Tour bis zu einer Woche vor Tourbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend verständigt.
9.2 Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour zu verlangen. Diesbezüglich wird E-Adventures unverzüglich einen alternativen Tourtermin kommunizieren
10. Versicherung
E-Adventures empfiehlt allen Teilnehmern eine angemessene Personen-, Unfall und Krankenversicherung, die in Europa oder weltweit gültig ist.
11. Mündliche Abmachung
Mündliche Änderungen sind unwirksam, es sei denn diese werden von EADVENTURES schriftlich bestätigt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen oder des Tour-(und Miet-)Vertrages zur Folge.
12. Fotomaterial und Persönliche Information
12.1 Jegliches Fotomaterial, das von E-Adventures oder seinen Beauftragten produziert wird, ist Eigentum von E-Adventures. Das Urheberecht zu diesem Material steht E-Adventures zu. E-Adventures darf dieses Material ohne Einschränkung für Werbe- und Marketingzwecke verwenden.
12.2 E-Adventures verarbeitet und verwendet einige der persönlichen Angaben des Teilnehmers, wie zB Name, Adresse, Emailadresse etc, für Marketingzwecke. Der Teilnehmer stimmt dieser Verwendung ausdrücklich zu, kann aber diese Zustimmung jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen.
12.3 Die Website www.e-adventures.at wird von FM media group OG gehostet.
13. Gerichtsstand / Rechtswahl
Gerichtsstand ist Braunau am Inn. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.






